Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit

Die wichtigsten Merkmale des Freistellungsgesetzes sind :

  • Es besteht ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Freistellung für alle vom Gesetz erfassten Personen, Maßnahmen und Organisationen.
  • Das Alter der Anspruchsberechtigten ist ab 16 Jahre.
  • Der jährliche Freistellungsanspruch beträgt 10 Tage.
  • Der jährliche Freistellungsanspruch für Auszubildende beträgt nur 5 Tage.
  • Die Freistellung  kann auf max. 3 Veranstaltungen aufgeteilt werden.
  • Die Frist zur Antragstellung beträgt 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme.

Die Freistellung kann auch zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Übungsleiter und Trainer im Jugendbereich des  Sports gewährt werden.

In der Anlage findet ihr einen Flyer, den Gesetztestext und ein Antragsformular.

Freistellungsgesetz vom 23.11.2007

Flyer – Stärkung des Ehrenamts für Jugendliche

Antragsformular für die Freistellung