kreis_buttonElf Sportschützen des Schützenkreises Heidenheim haben am vergangenen Samstag die Prüfung im Rahmen der Sachkundeausbildung und zur Ausbildung von Schieß- und Standaufsichten, wie sie vom Waffengesetz gefordert wird, abgelegt.

An vier Tagen und in über 20 Unterrichtsstunden wurden die Sportschützen von Oberschützenmeister Horst Thoma im Schützenhaus im Katzental der Schützengilde Heidenheim in den Bereichen Waffenrecht, Beschussrecht, Sprengstoffrecht, Strafrecht sowie Waffen- und Munitionskunde unterricht. Dabei wurde vor allem auf die Regelungen, wie sie das neue Waffengesetz seit 01. April 2003 vorsieht, behandelt.
Dieser Kurs ist für den Waffen- und Munitionsbesitz sowie für die Ausübung des Schießsports in den Schützenvereinen notwendig und soll die künftigen Waffenbesitzer in die Lage zu versetzen, mit einer Schusswaffe sach- und fachgerecht umzugehen.
Die Theorieprüfung umfasst 100 Fragen mit Multiple-Choice-Lösungen, die von den Lehrgangsteilnehmern in 120 Minuten bearbeitet werden müssen. Im praktischen Teil werden Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit der Waffe im Schießsport sowie das Verhalten und die Aufsicht auf dem Schießstand vermittelt. Der Umgang damit verlangt die sichere Handhabung von Schusswaffen, ein umfangreiches Wissen über waffenrechtliche Regelungen und die Kenntnis der strafrechtlichen Vorschriften. Jedes Schießen muss durch sachkundiges Personal beaufsichtigt werden, welches Erfahrung, Verantwortung und Sachkompetenz vorweisen muss, um gegen ungeschulte Schützen korrekt und bestimmt vorgehen zu können. Alle elf Teilnehmer haben die Prüfung erfolgreich abgelegt und werden als sensibilisierte Sportschützen mit Ausbildung zu Schieß- und Standaufsichten in ihre Schützenvereine entlassen. Letztendlich sind es die Vereine, die einen zuverlässigen, verantwortungsbewussten und sicheren Umgang mit den doch so gefährlichen Sportgeräten fördern und den traditionellen Schießsport weiterhin mit Leben erfüllen.

Ina Barth