Schützenkreis Heidenheim

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Archiv ‘Was ist das?

Aktionen der Württembergischen Sportjugend :

  • Cool and Clean -Sag nein zu Tabak, Alkohol und Doping. Sag ja zu Fairness und Teamgeist !
  • Vorbild sein!-Ist eine Kampagne für den Kinder und Jugendsport in Baden Württemberg.

Aktionen Cool and Clean und Vorbild sein.

 

 

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  • Gespeichert in: Jugend, Was ist das?
  • Was ist das? – Ehrenamt in der Jugendarbeit

    Der Jugendsprecher

    Braucht man das überhaupt…………..

    ich würde sagen: Ja!

    • Der Jugendsprecher ist das wichtigste Verbindungsglied zwischen Erwachsenen und Jugendlichen und unterstützt den Jugendleiter .
    • Er ist das Sprachrohr der Jugend für Verbesserungswünsche, Änderungen, Anliegen, Sorgen und Nöte an den Jugendleiter und Vorstand.
    • Er plant selbstständig oder zusammen mit dem Jugendleiter Aktionen und setzt  diese mit den Jugendlichen um.
    • Für die Jugendlichen ist es leichter, sich einem Gleichaltrigen anzuvertrauen und ein Gespräch zu suchen
    • Die Wahlperioden sollten nicht zu lang sein, da sich das Leben der jungen Generation rasant ändert, aber auch nicht zu kurz, damit er sich persönlich weiterentwickeln kann und Zeit hat seine Ideen einzubringen.
    • Die Aufgabe des Jugendsprechers stellt ein Hineinwachsen in das Ehrenamt dar, und nicht selten sind es die Macher von Morgen im Vorstand.
    • Ein Vorteil für dich dabei ist, bei Bewerbungen macht sich eine Bescheinigung über die Ausübung eines Ehrenamtes sehr gut.

    Also sprecht euren Jugendleiter oder Vorstand darauf an, falls ihr bei euch im Verein keinen habt.

    Die Posten der Jugendsprecher im Kreis sind im Moment unbesetzt, also auf was wartet du?

    Arbeitshilfe für Jugendsprecher

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    • Was ist das? – Ehrenamt Freistellungsgesetz

      Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit

      Die wichtigsten Merkmale des Freistellungsgesetzes sind :

      • Es besteht ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Freistellung für alle vom Gesetz erfassten Personen, Maßnahmen und Organisationen.
      • Das Alter der Anspruchsberechtigten ist ab 16 Jahre.
      • Der jährliche Freistellungsanspruch beträgt 10 Tage.
      • Der jährliche Freistellungsanspruch für Auszubildende beträgt nur 5 Tage.
      • Die Freistellung  kann auf max. 3 Veranstaltungen aufgeteilt werden.
      • Die Frist zur Antragstellung beträgt 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme.

      Die Freistellung kann auch zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Übungsleiter und Trainer im Jugendbereich des  Sports gewährt werden.

      In der Anlage findet ihr einen Flyer, den Gesetztestext und ein Antragsformular.

      Freistellungsgesetz vom 23.11.2007

      Flyer – Stärkung des Ehrenamts für Jugendliche

      Antragsformular für die Freistellung

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